Version vom 20. November 2019
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen annullieren und ersetzen alle Allgemeinen Verkaufsbedingungen vor dieser Ausgabe. Sie werden im Internet unter https://www.neospare-industries.com veröffentlicht.
1 - Geltungsbereich der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
1.1. Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Waren und/oder Dienstleistungen, einschließlich derjenigen, die in unserem Online-Shop NEOSPARE® Eshop auf unserer Website https://www.neospare-industries.com getätigt werden und zwischen dem Kunden und der Firma NEOSPARE INDUSTRIES abgeschlossen werden oder die Unternehmen, in deren Namen und für deren Rechnung sie tätig ist.
1.2. Der Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die von NEOSPARE INDUSTRIES im Online-Shop NEOSPARE® Eshop angeboten werden, ist ausschließlich Fachleuten vorbehalten, es werden keine Verkäufe an Einzelpersonen auf der Website getätigt.
1.3. Der Verkauf von Produkten und/oder Dienstleistungen, die von NEOSPARE INDUSTRIES im Online-Shop NEOSPARE® Eshop angeboten werden, steht ausschließlich Kunden aus europäischen Ländern und der Schweiz unter den in Absatz 5 festgelegten Bedingungen offen, insbesondere für die in Anhang IV der Verordnung 428 aufgeführten Waren /2009 und die für innergemeinschaftliche Verbringungen genehmigungspflichtig sind.
1.4. Verkäufe außerhalb des Online-Shops stehen Kunden aus allen Ländern unter den in Absatz 5 genannten Bedingungen offen, indem sie uns über unsere Kontakt-E-Mail-Adresse kontaktieren: contact@neospare.com oder telefonisch unter 33 (0) 1 84 13 54 86 .
1.5. Folglich bestätigt der Kunde, der eine oder mehrere Waren und/oder eine oder mehrere Dienstleistungen bestellt, die im Rahmen eines Preisangebots von NEOSPARE INDUSTRIES oder im Online-Shop von NEOSPARE® Eshop angeboten werden, den Erhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verkauft, akzeptiert diese und verzichtet damit ausdrücklich auf eigene Allgemeine Einkaufsbedingungen. Die Auftragserteilung des Kunden an NEOSPARE INDUSTRIES setzt daher die vorbehaltlose Annahme dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen durch den Kunden voraus, auch wenn diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen nachträglich nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden.
1.6. NEOSPARE INDUSTRIES lehnt ausdrücklich jede Änderung seiner Allgemeinen Verkaufsbedingungen ab und lehnt insbesondere die Anwendung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen seiner Kunden ab, wenn diese im Widerspruch zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen von NEOSPARE INDUSTRIES stehen. Das Ausbleiben einer Reaktion von NEOSPARE INDUSTRIES auf den Eingang von Bestellungen, die allgemeine Einkaufsbedingungen im Widerspruch zu diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen enthalten, stellt keine Anerkennung dieser allgemeinen Einkaufsbedingungen dar.
1.7. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch, wenn NEOSPARE INDUSTRIES Waren und/oder Dienstleistungen vorbehaltlos erbringt, während NEOSPARE INDUSTRIES von ungeeigneten oder nicht konformen Einsatz- oder Umgebungsbedingungen beim Kunden Kenntnis hat.
2 – Preisangebot, Auftragsbestätigung, Vertrag
2.1. Für jede Anfrage nach einem Preisangebot, mit Ausnahme derjenigen, die im Online-Shop NEOSPARE® Eshop gestellt werden, liegt es in der Verantwortung des Kunden, alle als notwendig erachteten Spezifikationen bereitzustellen und alle Informationen sowohl in Bezug auf Verwaltung und Technik als auch in Bezug auf zu übermitteln den Standort der Ware oder die Erbringung der Dienstleistung.
2.2. Die Preisangebote von NEOSPARE INDUSTRIES sind freibleibend. Jedes Preisangebot, wenn es angenommen wird, ist Gegenstand einer Bestellung durch den Kunden, was bedeutet, dass er sich an die Beschreibungen des Angebots und alle Verpflichtungen und Vorschriften hält, die in diesem Angebot und/oder in den Dokumenten, auf die darin verwiesen wird, definiert sind. .
2.3. Erst die Annahme der Bestellung durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung mit dem Titel „Auftragsbestätigung“ durch NEOSPARE INDUSTRIES begründet eine Verpflichtung ihrerseits. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Auftragsbestätigung keine Auftragsbestätigung darstellt. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen und verbindlich, wenn NEOSPARE INDUSTRIES eine schriftliche Auftragsbestätigung gesendet hat, wodurch ein Vertrag zwischen den beiden Parteien zustande kommt; dem Kunden und NEOSPARE INDUSTRIES.
2.4. Jede im NEOSPARE® Eshop Online-Shop eingegebene Bestellung kann nur bestätigt werden, wenn die vollständige Zahlung des bestellten Gesamtbetrags vermerkt wurde und die Verfügbarkeit der bestellten Waren und/oder Dienstleistungen zum angegebenen Zeitpunkt bestätigt wurde. Die Bestätigung einer Bestellung in unserem NEOSPARE® Eshop muss in Form einer standardisierten E-Mail mit dem Titel „In Bearbeitung“ erfolgen, was bedeutet, dass Ihre Bestellung von uns bestätigt wurde und bearbeitet wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese E-Mail sowie die darin übermittelten Vertragsinformationen aufzubewahren.
2.5. Jede im NEOSPARE® Eshop Online-Shop eingegebene Bestellung mit Auswahl der Zahlungsoption per Banküberweisung bei Vorlage einer Proforma-Rechnung gilt automatisch als storniert, sobald die vollständige Zahlung des bestellten Gesamtbetrags nicht innerhalb von 15 auf unserem Bankkonto eingegangen ist Werktage ab Auftragserteilung.
2.6. Jede Änderung, Ergänzung oder sonstige Änderung eines bestehenden Vertrages bedarf notwendigerweise der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.7. Die konstituierenden Dokumente des bestehenden Vertrags zwischen dem Kunden und NEOSPARE INDUSTRIES enthalten in absteigender Prioritätsreihenfolge die folgenden Elemente:
1. Auftragsbestätigung
2. Preisangebot und seine möglichen Anhänge und seine möglichen Änderungen oder das auf der Bestellung zusammengefasste Preisangebot bei der Bestellung in unserem Online-Shop NEOSPARE® Eshop
3. Pflichten des Kunden und die Vorschriften gegenüber dem Kunden und insbesondere bei Bestellungen in unserem Onlineshop NEOSPARE® Eshop die rechtlichen Hinweise, die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (AVB) und die Hinweise zum Datenschutz
4. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
5. Bestellung des Kunden und deren Änderungen
6. Kundenspezifikationen
2.8. Bei NEOSPARE INDUSTRIES aufgegebene Bestellungen werden für jeden seiner Kunden speziell mit NEOSPARE INDUSTRIES-Lieferanten bearbeitet. Folglich wird jede Bestellung, die vom Kunden ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NEOSPARE INDUSTRIES teilweise oder vollständig storniert wird, dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt, sofern dies nicht in diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist.
2.9. Der Mindestbestellwert beträgt 150,00 Euro ohne Steuern, ab Werk (EXW Incoterms 2010). Darüber hinaus fallen Verwaltungskosten an, sofern im Angebot nicht anders angegeben.
3 – Preise und Zahlungsbedingungen
3.1. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, sind die darin festgelegten Verkaufspreise in der darin angegebenen Währung zu zahlen. In Bezug auf den Online-Shop NEOSPARE® Eshop werden die darin angegebenen Verkaufspreise in Euro ausgedrückt und sind ausschließlich in Euro zu zahlen. Die Verkaufspreise verstehen sich, sobald sie durch Zusendung der Auftragsbestätigung bestätigt wurden, netto, fest und nicht änderbar. Sie gelten ab Werk (EXW Incoterms 2010). Die Verkaufspreise werden um die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) erhöht. Jede Änderung des Mehrwertsteuersatzes kann auf die Preise von Waren und/oder Dienstleistungen umgelegt werden, sofern diese noch nicht geliefert oder erbracht wurden. Diese Auswirkungen auf die Preise können keinen Vorwand darstellen, der eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden rechtfertigt.
3.2. Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist und mit Ausnahme von Verkäufen im Online-Shop NEOSPARE® Eshop beträgt die Zahlungsfrist 30 Tage ab Ausstellungsdatum der Rechnung. Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt. Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen und, falls keine Angaben gemacht werden, bei Erhalt der Ware durch den Kunden oder bei Bereitstellung der Ware zur Abholung durch den Kunden oder sobald die Dienstleistung erbracht wurde. Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Preisangebot und spätestens aus der Auftragsbestätigung.
Bei Bestellungen im Online-Shop NEOSPARE® Eshop ist die Zahlung des Gesamtbetrags der Bestellung sofort nach Auftragserteilung fällig. Die Zahlung erfolgt entweder per Banküberweisung nach Vorlage einer Proforma-Rechnung, die per E-Mail an den Kunden gesendet wird, oder per Bankkarte direkt über die Zahlungsschnittstelle des Online-Shops. Die Handelsrechnung wird dem Kunden zugesandt, sobald die Ware versandt bzw. die Leistungserbringung erfolgt ist.
3.3. Im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen, bei der der vereinbarte Preis auf Stundensätzen basiert, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand wöchentlich. Der Zeitaufwand wird durch Arbeitszeitnachweise begründet. Bei Vereinbarung eines Festpreises werden alle Leistungen, die auf besonderen oder zusätzlichen Wunsch des Auftraggebers beruhen und nicht in der Beschreibung/dem Vertragsgegenstand enthalten sind, nach Zeitaufwand abgerechnet.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die am Tag der Leistungserbringung gültigen Stundensätze. Für Dienstleistungen, die außerhalb Frankreichs erbracht werden, gehen ausländische Steuern, Zölle oder andere öffentliche Abgaben, die von NEOSPARE INDUSTRIES gezahlt werden und nicht im Vertrag erwähnt sind, zu Lasten des Kunden.
3.4. Die Stundensätze werden dem Kunden bei Angebotsabgabe mitgeteilt.
3.5. Bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden behält sich NEOSPARE INDUSTRIES das Recht vor, alle noch nicht beglichenen Schulden fällig zu stellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder den Auftrag ganz oder teilweise zu stornieren oder seine Ausführung auszusetzen (vgl Absatz 4.6.).
3.6. Wenn NEOSPARE INDUSTRIES mehrere Forderungen gegenüber dem Kunden hat, wählt NEOSPARE INDUSTRIES diejenige aus, mit der die Zahlung belastet werden soll. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber der Forderung ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben oder aufzurechnen, es sei denn, seine Forderung ist Gegenstand eines vollstreckbaren Titels.
3.7. Bei verspäteter Zahlung führt die vollständige oder teilweise Nichtzahlung am Fälligkeitstag zur sofortigen Zahlung aller noch fälligen Beträge, unabhängig von der vorgesehenen Zahlungsmethode. In einem solchen Fall behält sich NEOSPARE INDUSTRIES das Recht vor, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen, jegliche Lieferung von Waren und/oder die Ausführung von Dienstleistungen auszusetzen oder andere Maßnahmen einzuleiten (siehe Abschnitt 4.6.). Darüber hinaus haftet der Kunde für Verzugszinsen, diese laufen ab dem Tag nach dem auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsdatum oder andernfalls ab dem 31. Tag nach Eingang der Ware oder ihrer Bereitstellung zur Abholung durch die Kunden oder das Ende der Leistungserbringung. Der Zinssatz für Säumniszuschläge entspricht dem halbjährlichen Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) für ihre letzte Refinanzierungsoperation zuzüglich 10 Prozentpunkten, unbeschadet sonstiger Schäden. Der Steuersatz wird auf den Rechnungsbetrag einschließlich MwSt. angewendet.
Mahngebühren sind fällig, ohne dass es einer Mahnung bedarf: Die Zusendung eines eingeschriebenen Briefes ist nicht erforderlich, um das Mahnrecht auszulösen. Sie unterliegen nicht der Mehrwertsteuer.
Unterliegt die Tätigkeit des Auftraggebers dem Handelsgesetzbuch, so haftet er automatisch auch für eine pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von vierzig (40) Euro. Die Entschädigung gilt jedoch nicht, wenn sich der Kunde in einem Sicherungs-, Sanierungs- oder gerichtlichen Liquidationsverfahren befindet. Übersteigen die tatsächlich entstandenen Beitreibungskosten diese Pauschale, insbesondere bei Inanspruchnahme einer für Mahnungen und Mahnungen zuständigen Kanzlei, kann unter Begründung eine zusätzliche Entschädigung verlangt werden.
Die Entschädigung ist wie bei Säumniszuschlägen am Tag nach Fälligkeit fällig und unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Die Entschädigung wird auch bei Teilzahlung der Rechnung am Fälligkeitstag, unabhängig von der Dauer des Verzuges, in voller Höhe fällig (sie wird nicht für jeden Tag des Verzuges fällig). (Artikel L.441-6 und D.441-5 des Handelsgesetzbuches).
4 – Pflichten des Auftraggebers, Vertragsbeendigung
4.1. Bei der Erbringung von Dienstleistungen am Standort des Kunden stellt der Kunde NEOSPARE INDUSTRIES alle Dienstleistungen, Materialien oder Geräte auf eigene Kosten gemäß den hierfür im Vertrag vorgesehenen Bestimmungen zur Verfügung.
4.2. Der Kunde hat auf seine Kosten die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen am Ort der Leistungserbringung zu treffen.
4.3. Der Kunde hat den Bauleiter von NEOSPARE INDUSTRIES über alle bestehenden Sicherheitshinweise zu informieren, soweit sie für die von den Mitarbeitern von NEOSPARE INDUSTRIES oder ihren Dienstleistern durchzuführenden Arbeiten von Bedeutung sind. Der Kunde ist für die Einhaltung der Sicherheitshinweise verantwortlich. NEOSPARE INDUSTRIES verpflichtet sich zur Erbringung ihrer Leistungen im Einklang mit den geltenden Arbeitsschutzrichtlinien, jedoch den Pflichten des Auftraggebers nach der Baustellenverordnung, insbesondere der Entwicklung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzes und der Tätigkeit eines Koordinators und ein Brandschutzpersonal, bleiben in der Verantwortung des Auftraggebers und in der Verantwortung des Auftraggebers. Gleiches gilt für die Übernahme von Pflichten des Auftraggebers aus dem Arbeitsschutzrecht oder aus berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zu den Grundsätzen der Prävention, Sicherheit und Gesundheit.
4.4. Sobald die vom Kunden gelieferte oder zur Abholung bereitgestellte Ware und/oder die erbrachte Leistung den im Vertrag festgelegten vertraglichen Anforderungen entspricht, hat der Kunde diese abzunehmen und den Preis unter Einhaltung der Bedingungen und Fristen zu zahlen im Vertrag festgelegt.
4.5. Der Kunde ist in den folgenden Fällen berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise per Einschreiben mit Rückschein an NEOSPARE INDUSTRIES zu kündigen:
- NEOSPARE INDUSTRIES zahlungsunfähig wird oder zugunsten seiner Gläubiger ein Insolvenzverwalter bestellt wird;
- NEOSPARE INDUSTRIES seine wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht im Wesentlichen erfüllt oder erfüllt und kein diesbezüglicher ausschließlicher Rechtsbehelf im Vertrag vorgesehen ist; der Kunde kann in diesem Fall den Vertrag kündigen, sofern er zuvor NEOSPARE INDUSTRIES per Einschreiben mit Rückschein über die Art des betreffenden Verstoßes und seine Absicht, den Vertrag aufgrund des Verstoßes zu kündigen, informiert hat und NEOSPARE INDUSTRIES nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einer solchen Mitteilung entweder (a) mit der Behebung des Verstoßes begonnen und danach sorgfältig fortgefahren hat, ihn zu beheben, oder (b) Beweise dafür erbracht hat, dass ein solcher Verstoß nicht aufgetreten ist.
Im Falle einer solchen Kündigung hat der Kunde NEOSPARE INDUSTRIES den Teil des Vertragspreises zu zahlen, der den bereits in Auftrag gegebenen und/oder auch nur teilweise abgeschlossenen Waren und/oder Dienstleistungen entspricht. Für den Fall, dass sich die Parteien nicht auf den Wert des Teils der Elemente einigen, die von dem so gekündigten Vertrag abgedeckt werden, werden sie einen unabhängigen Sachverständigen ernennen, der nach Analyse den Preis unter Berücksichtigung der Kosten von NEOSPARE INDUSTRIES festlegt der Teil der Elemente, die Gegenstand der betreffenden Lieferung sind, die bereits ganz oder teilweise gestartet und/oder fertiggestellt wurden, und der entsprechende Wert des letzteren für den Kunden. NEOSPARE INDUSTRIES erstattet dem Kunden den Teil des bereits bezahlten Vertragspreises, der den Waren und/oder Dienstleistungen entspricht, die von der Bestellung umfasst, noch nicht in Produktion genommen und/oder ganz oder teilweise nicht ausgeführt wurden, ohne für andere Zahlungen haftbar zu sein .
4.6. NEOSPARE INDUSTRIES ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Bestellungen abzulehnen, Garantien zu verlangen, die Bedingungen und Zahlungsbedingungen zu ändern, den Vertrag oder einen Teil des Vertrages mit sofortiger Wirkung zu kündigen, die Lieferung der Ware ohne Rest auszusetzen Waren und/oder die Ausführung der bestellten Dienstleistung und/oder die Ausführung seiner eigenen Verpflichtungen auszusetzen, ohne dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig zu sein und unbeschadet aller anderen Rechte von NEOSPARE INDUSTRIES in den folgenden Fällen:
(a) der Kunde einer Änderung der rechtlichen oder finanziellen Umstände unterliegt. Solche Situationsänderungen sind beispielsweise und ohne Einschränkung Insolvenz, Sicherungsverfahren oder Gerichtsverfahren, Mietverwaltung, Verkauf des gesamten oder eines Teils des Gesellschaftsvermögens, Umtausch von Wertpapieren, Gesellschaftseinlagen, Fusion, Spaltung, Kontrollwechsel, Beendigung oder Kürzung von Garantien.
(b) der Auftraggeber einer seiner wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, insbesondere bei ganzer oder teilweiser Nichtzahlung bei Fälligkeit oder Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, oder im Fall Nichteinhaltung der Bestimmungen des Artikels 5. in Bezug auf die Exportkontrolle oder andere wichtige Gründe.
Für den Fall, dass sich NEOSPARE INDUSTRIES für die Kündigung entscheidet, kann der Vertrag automatisch ohne Zahlung einer Entschädigung an den Kunden gekündigt werden, indem NEOSPARE INDUSTRIES einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein an den Kunden sendet, wenn dieser immer noch nicht einer der Bedingungen entspricht seine vertraglichen Verpflichtungen zweiundsiebzig Stunden nach der ersten Vorlage einer förmlichen Mitteilung, die ihm per Einschreiben mit Empfangsbestätigung von NEOSPARE INDUSTRIES zugesandt wird. Sobald sich NEOSPARE INDUSTRIES für die Kündigung des Vertrags entscheidet, muss NEOSPARE INDUSTRIES für alle Elemente (Waren und/oder Dienstleistungen) bezahlt werden, die Gegenstand des Vertrags sind, in Produktion genommen, ganz oder teilweise vor dem Datum der Kündigung ausgeführt wurden , sowie nur für die durch die Kündigung entstandenen Mehrkosten und sonstigen Verluste und Schäden, insbesondere und nicht abschließend die Kosten der Stornierung aus Unterauftragsverträgen und/oder die Aufwendungen für Lieferungen und Einkäufe bei nicht kündbare Lieferanten, Lagerkosten, Transportkosten etc. unbeschadet von Schäden, die NEOSPARE INDUSTRIES geltend machen könnte.
5 – Ausfuhrkontrolle
5.1. NEOSPARE INDUSTRIES verpflichtet sich, die Regeln für Länder einzuhalten, die Sanktionen unterliegen.
5.2. NEOSPARE INDUSTRIES verpflichtet sich, die vom französischen Staat und den Ländern der Europäischen Union durchgeführte Ausfuhrkontrolle bestimmter Waren, Produkte, Komponenten und Technologien einzuhalten und insbesondere die Ratsverordnung über Ausfuhren mit dem sogenannten "Dual-Use" einzuhalten (DU) Güter und Technologien zur Bekämpfung der destabilisierenden Anhäufung von Waffen in bestimmten Regionen der Welt.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich, nationale und internationale Vorschriften zur Kontrolle von Ein- und Ausfuhren oder Wiederausfuhren einzuhalten und durchzusetzen sowie die Vorschriften über Länder, die Sanktionen unterliegen, einzuhalten.
5.4 Der Kunde verpflichtet sich, NEOSPARE INDUSTRIES innerhalb der vorgesehenen Frist alle für das Export- und Importverfahren erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um den Export- und Importprozess unter den besten Bedingungen abzuschließen, insbesondere alle Informationen zum Abschluss Kunden, den endgültigen Bestimmungsort und die Endverwendung der Waren und/oder der von NEOSPARE INDUSTRIES erbrachten Dienstleistung. Der Kunde wird NEOSPARE INDUSTRIES auch alle Informationen über etwaige Zwischenhändler und Drittnutzer der verkauften Waren und/oder Dienstleistungen zur Verfügung stellen und diese auf diese Informationspflicht von NEOSPARE INDUSTRIES hinweisen. Der Kunde wird daher insbesondere die Endverbleibserklärung und eine von ihm unterschriebene Verpflichtung zur Nichtwiederausfuhr vorlegen.
5.5. Die Gültigkeit des Vertrags hängt gegebenenfalls von der Erteilung der Ausfuhrgenehmigung durch die zuständigen Behörden und insbesondere durch den französischen Dienst für Güter mit doppeltem Verwendungszweck und/oder durch die Ausfuhrkontrollbehörden der Herkunftsländer der Materialien ab vom Vertrag abgedeckt. NEOSPARE INDUSTRIES behält sich das Recht vor, die Bestellung abzulehnen, die Lieferung auszusetzen und/oder ganz allgemein seine Verpflichtungen nicht zu erfüllen, wenn eine nationale oder internationale Regelung in Bezug auf die Ein- oder Ausfuhr, Zollverpflichtungen, Embargomaßnahmen oder andere Sanktionen vorliegt der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten widerspricht.
5.6. Der Kunde verpflichtet sich, NEOSPARE INDUSTRIES zu verteidigen, es für alle damit verbundenen Schäden schadlos zu halten und NEOSPARE INDUSTRIES von jeglicher Haftung in Bezug auf Ansprüche, Regresse, Verfahren, Klagen, Bußgelder, Verluste, Kosten aufgrund von Nichteinhaltung und/oder Nichteinhaltung freizustellen durch den Kunden mit den oben beschriebenen Verpflichtungen.
6 – Lieferung und Fristen